Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an «Urban Navigator» Veranstaltungen des Aargauer OL-Verbandes
§ 1 Anwendungsbereich - Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für sämtliche vom Aargauer OL-Verbandes, Riedweg 12, 4800 Zofingen (nachfolgend "Veranstalter") durchgeführten «Urban Navigator» Veranstaltungen (nachfolgend "Veranstaltungen") und regeln das zwischen den Teilnehmenden der Veranstaltungen (nachfolgend zusammen "Teilnehmer") und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis.
(2) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an den Veranstalter unter der in Abs. 1 genannten Adresse zu richten.
§2 Teilnahmebedingungen - Sicherheitsmassnahmen
(1) In der Kategorie «Single» ist eine Teilnahme vor Vollendung des 8. Lebensjahres ist ausgeschlossen. In der Kategorie «Duo» muss mindestens eine Person das 8. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Die Teilnahme unter Verwendung von Sportgeräten wie Fahrrädern und E-Bikes ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Nordic Walking-Stöcke von Teilnehmern. Sollte dies nicht befolgt werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschliessen.
(3) Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle geltenden zwingenden Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung anwendbar sind, einzuhalten. Das gilt im Besonderen hinsichtlich von Massnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz für den Teilnehmer selbst und andere an der Veranstaltung beteiligte Personen, die bei Bedarf im Rahmen eines spezifischen Sicherheitskonzeptes für die Veranstaltung definiert werden.
(4) Sämtliche von den Teilnehmern zu beachtenden organisatorischen Massnahmen gibt der Veranstalter rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder auf der Internetseite des Veranstalters (ww.urban-navigator.ch), mittels Mailing an die Teilnehmer oder direkt vor Ort am Tag der jeweiligen Veranstaltung. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor der Anreise und vor seinem Start über die konkreten organisatorischen Massnahmen zu informieren und diese auch einzuhalten.
(5) Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Dies betrifft auch Anweisungen und Massnahmen, die in Zusammenhang mit der Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes stehen oder in anderer Weise der Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmer oder anderer an der Veranstaltung beteiligter Personen dienen. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemässen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und / oder einen Ausschluss des Teilnehmers von der Zeitwertung (Disqualifikation) auszusprechen.
§ 3 Anmeldung - Teilnahmegebühr - Zahlungsbedingungen - Rückerstattung
(1) Jeder Teilnehmer in der Kategorie «Single» bzw. die Hauptperson in der Kategorie «Duo» muss im Zuge der Anmeldung die AGB des Veranstalters akzeptieren, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis nehmen und ihre Anmeldung durch Angabe einer gültigen E-Mailadresse und Handynummer validieren. Gleiches gilt für nachträgliche Anmeldungen am Tag der Veranstaltung. Änderungen von zweit Personen in der Kategorie «Duo» am Veranstaltungstag ist möglich. Auch Weitergabe des Startplatzes ist möglich und kann am Veranstaltungstag unter einer kleinen Bearbeitungsgebühr umgesetzt werden.
(2) Die jeweilige Teilnahmegebühr wird vom Veranstalter direkt bei Anmeldung erhoben und ist innerhalb von 3 Tagen per Twint zu begleichen. Bei späterer Bezahlung kann ein Start nicht gewährleistet werden.
(4) Sofern ein Teilnehmerlimit besteht, kann der Veranstalter basierend auf dem Stand der Anmeldungen das Anmeldeportal schliessen. Es besteht kein Anrecht auf einen Startplatz für noch nicht angemeldete Teilnehmer sowie für Teilnehmer, welche die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen haben.
(6) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
(7) Kann ein Teilnehmer aus medizinischen Gründen nicht teilnehmen wird das Startgeld nicht zurückerstattet. Er kann jedoch seinen Startplatz weitergeben (siehe Abs 1)
§ 4 Haftungsausschluss
(1) Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt.
(2) Sollte der Veranstalter aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, eine Veranstaltung ersatzlos nicht durchführen und daher vertragsgegenständliche Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäss erbringen können, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Gleiches gilt für den Fall des Abbruchs einer Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
(3) Der Veranstalter lehnt jede Haftung im Fall eines Unfalls, bei Diebstahl oder Verlust in Zusammenhang mit der Veranstaltung ab. Jeder Teilnehmer ist ausserdem verantwortlich für sämtliche Schäden oder Verletzungen, die er Drittpersonen zufügen könnte, und dies ohne jede Widerspruchsmöglichkeit gegen den Veranstalter.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen; ebenso ist es allein Sache des Teilnehmers, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder aussenstehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
§ 5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Zum Zwecke der ordnungsgemässen Durchführung der Veranstaltungen erhebt der Veranstalter entsprechende personenbezogene Daten. Der Umgang mit diesen Daten ist in der Datenschutzerklärung des Veranstalters geregelt, die für die Veranstaltung gilt.
§ 6 Zeitnahme, regelwidriges Verhalten
(1) Zur Teilnahme an der Veranstaltung kann ein Zeitnahme-Badge ausgegeben. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Badges ist ausgeschlossen.
(2) Falls der Veranstalter eine Startnummer ausgibt, ist diese gut sichtbar und ungefaltet auf Brusthöhe zu tragen.
(3) Den Regeln und Bestimmungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhalten der Regeln ist es dem Veranstalter möglich den Teilnehmer nicht zu klassieren (Disqualifikation) oder sogar ganz vom Wettkampf auszuschliessen.
§ 7 Siegerehrung, Wertungskategorien
(1) Der Veranstalter behält sich vor, in begründeten Fällen, Einzelpersonen und Teams («Duo») von der Wertung auszuschliessen. Grundsätzlich gilt im Zusammenhang mit der Benennung der Sieger der Wertungskategorien der einzelnen Veranstaltungen, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist - soweit zulässig - Aarau.
(3) Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
Aarau, August 2024